Die Untersuchungshaft vom 21.12.2014 bis 29.12.2014 wird im Umfang von 9 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. Zu einer Verbindungs-Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'800.00; 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt;