Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (6/7 der gesamten Verfahrenskosten), ausmachend CHF 5‘172.50. 4. Zu den vollumfänglichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘000.00. III. 1. Zur Bezahlung von CHF 400.00 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 8. September 2011 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 2. Zur Bezahlung von CHF 2‘500.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 8. September 2011 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 3. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden keine Kosten ausgeschieden.