1. Zu einer Geldstrafe von 175 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5‘250.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 18. Juli 2017. Die Polizeihaft von zwei Tagen wird im Umfang von zwei Tagessätzen an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘050.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 35 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (6/7 der gesamten Verfahrenskosten), ausmachend CHF 5‘172.50. 4.