Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. November 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde: 1.1. von der Anschuldigung des Führens eines Personenwagens ohne Haftpflichtversicherung und ohne gültigen Fahrzeugausweis, angeblich begangen am 23. Februar 2014 in Burgdorf (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteildispositivs); 1.2. von der Anschuldigung des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, angeblich begangen am 23. Februar 2014 in Burgdorf durch missbräuchliches Verwenden von Kontrollschildern (Ziff.