35 (pag. 922 f.) festgesetzt. 1/7 der Entschädigung entfällt dabei auf die bereits in Rechtskraft erwachsenen Freisprüche von den Anschuldigungen des Führens eines Personenwagens ohne Haftpflichtversicherung und des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern (Ziff. I.1. und 2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), ausmachend CHF