Die Straf- und Zivilklägerin empfand die von ihr als Übergriffe empfundenen sexuellen Handlungen mit allen drei Männern im Schlafzimmer in diesem Moment wohl als «überstanden» – sie war sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht in einer schlechten Verfassung und wollte sich ins Badezimmer zurück ziehen, um sich zu waschen. Dass der Beschuldigte die Situation in diesem Moment ausnutzte, der Straf- und Zivilklägerin ins Badezimmer folgte und sie sexuell nötigte, muss