Es entstand eine posttraumatische Belastungsstörung, die mehrere mehrwöchige Klinikaufenthalte zur Folge hatte. Es ist aber auch klar, dass der ganze Abend des 08.09.2011, d.h. die Handlungen der drei Männer, für die teilweise eine Einstellung des Strafverfahrens erfolgte, zu diesem Zustand beitrug – und nicht nur die letzte Phase, bezüglich welcher der Beschuldigte angeklagt ist.