V. Zivilpunkt 21. Anspruchsgrundlagen Auf die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zu den Anspruchsgrundlagen von Schadenersatz und Genugtuung (Art. 41 und 47 OR) kann verwiesen werden (pag. 991 f., S. 57 f. Entscheidbegründung) 22. Schadenersatz Die Straf- und Zivilklägerin beantragt auch oberinstanzlich den Ersatz des ihr gestohlenen Geldbetrages von CHF 400.00, zuzüglich Verzugszins seit dem Deliktszeitpunkt (pag. 924).