20. Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 175 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5‘250.00, zu verurteilen, auszusprechen als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 18. Juli 2017. Die Polizeihaft von zwei Tagen ist im Umfang von zwei Tagessätzen an die Geldstrafe anzurechnen und der Vollzug der Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 1‘050.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 35 Tage festzusetzen ist.