Die Anklageschrift datiert erst vom 14. Oktober 2015 (pag. 800 ff.). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass gegen den Beschuldigten bereits seit Anfang Dezember 2013 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte ermittelt wurde (vgl. den Anzeigerapport vom 12. Dezember 2013, pag. 53 ff.) und dass der Beschuldigte in der Zeit vom 23. Februar 2014 bis zum 20. September 2014 erneut straffällig wurde und die ebenfalls mit Anklageschrift vom 14. Oktober 2015 angeklagten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beging (vgl. pag. 802 f. bzw. Ziff. I.3. der Anklageschrift).