17. Verletzung des Beschleunigungsgebots? Rechtsanwalt D.________ brachte im Rahmen seines Parteivortrages in der oberinstanzlichen Verhandlung vor, das vorliegende Verfahren habe ausserordentlich lange gedauert, die Verfahrensdauer von sechs Jahren lasse sich nicht rechtfertigen (pag. 1076).