16. Zusatzstrafe Von dieser Gesamtstrafe von 330 Tagessätzen sind wiederum die mit Strafbefehl vom 18. Juli 2017 bereits ausgefällten 120 Tagessätze zu subtrahieren, womit eine Zusatzstrafe von 210 Tagessätzen zum Strafbefehl vom 18. Juli 2017 resultiert.