31 15.5 Fazit Gesamtstrafe Ausgehend von der Einsatzstrafe von 210 Tagessätzen Geldstrafe für den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung, sind die gesamthaft 180 Tagessätze für die übrigen Delikte (10 Tagessätze für den Diebstahl + 30 Tagessätze für Fahren in angetrunkenem Zustand + 20 Tagessätze für die grobe Verkehrsregelverletzung + 120 Tagessätze für den mehrfachen Betrug) im Umfang von 120 Tagessätzen asperierend zu berücksichtigen (Asperationsfaktor 2/3), was einer Gesamtgeldstrafe von 330 Tagessätzen entspricht (210 + 120 = 330).