Angesichts der Tatsache, dass die Kammer am ausgefällten Strafmass von 120 Tagessätzen Geldstrafe nichts mehr ändern kann und zumal es sich beim mehrfachen Betrug auch nicht um das schwerste Delikt handelt, verzichtet die Kammer darauf, für jeden einzelnen Betrug eine hypothetische Strafe zu ermitteln. Die Geldstrafe von gesamthaft 120 Tagessätzen ist asperierenderweise in die Gesamtstrafe mit einzubeziehen.