Mehrfacher Betrug gemäss Strafbefehl vom 18. Juli 2017 Mit Strafbefehl vom 18. Juli 2017 wurde der Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt (Faszikel «neuer Strafbefehl» im Dossier BM 16 41144). Angesichts der Tatsache, dass die Kammer am ausgefällten Strafmass von 120 Tagessätzen Geldstrafe nichts mehr ändern kann und zumal es sich beim mehrfachen Betrug auch nicht um das schwerste Delikt handelt, verzichtet die Kammer darauf, für jeden einzelnen Betrug eine hypothetische Strafe zu ermitteln.