Seit Mitte August 2017 besucht er die T.________ (Schule), mittelfristig strebt er den Abschluss zum kaufmännischen Angestellten an (vgl. pag. 1047 sowie pag. 1067 Z. 18 ff.). Im Betreibungsregister ist er nicht verzeichnet (vgl. pag. 1053). Der Führerausweis wurde dem Beschuldigten entzogen. Zwecks Wiedererlangung der Fahreignung gibt er seit drei Jahren regelmässig Haarproben ab (vgl. pag. 1049).