2017 verwiesen werden (pag. 1054). Der Beschuldigte wohnt aktuell in S.________ (Ort) in einer Wohngemeinschaft mit einer Kollegin. In derselben Liegenschaft wohnt auch seine Mutter. Er ist geschieden, seine inzwischen vierjährige Tochter kann er einmal pro Monat sehen, wobei er den Kontakt gerne weiter ausbauen möchte (vgl. dazu auch seine Aussagen in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1068 Z. 41 ff. und pag. 1069 Z. 1 ff.). Der Beschuldigte wird nach längerer Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Problemen aktuell vom Sozialdienst unterstützt. Seit Mitte August 2017 besucht er die T.___