29 Widerstand brach der Beschuldigte, was leicht verschuldenserhöhend zu gewichten ist. Insgesamt ist das objektive Tatverschulden zwar noch als leicht zu gewichten, jedoch nicht mehr im untersten Bereich des Strafrahmens anzusiedeln. Es ist von rund 210 Strafeinheiten bzw. Tagessätzen auszugehen. 14.2 Subjektive Tatkomponenten Betreffend die Willensrichtung und Beweggründe hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte mit direktem Vorsatz und aus sexuellen, mithin rein egoistischen Motiven handelte.