Aus dem mit Blick auf die oberinstanzliche Verhandlung eingeholten aktuellen Strafregisterauszug vom 9. August 2017 (pag. 1054) geht hervor, dass der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 18. Juli 2017 von der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wegen mehrfachen Betrugs, begangen in der Zeit vom 26. Mai 2014 bis am 4. Dezember 2014 in Moosseedorf, schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 3‘600.00, verurteilt wurde (Faszikel «neuer Strafbefehl» im Dossier BM 16 41144). Entsprechend ist vorliegend in Anwendung von Art. 49 Abs. 2 StGB eine Zusatzstrafe auszufällen.