__ Schmerzen an der Vagina. Dass eine weinende und über Schmerzen klagende Frau mit weiteren sexuellen Handlungen, insbesondere Berührungen im Intimbereich, einverstanden war, durfte der Beschuldigte nicht ernsthaft annehmen. Ausserdem hatte ihn die Straf- und Zivilklägerin – wie bereits mehrfach erwähnt – schon vor dem Betreten des Badezimmers auf den Kopf geschlagen und von ihm verlangt, sie in Ruhe zu lassen; unter diesen Umständen muss dem Beschuldigten klar gewesen sein, dass die Straf- und Zivilklägerin von ihm nicht (mehr) angefasst werden wollte.