III. Rechtliche Würdigung 9. Sexuelle Nötigung Auf die korrekten theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum Tatbestand von Art. 189 Abs. 1 StGB kann vorab verwiesen werden (vgl. pag. 977 f., S. 43 f. Entscheidbegründung). Die Vorinstanz prüfte und bejahte in der Folge eine sexuelle Nötigung durch unter Anwendung psychischen Drucks und hielt dazu zutreffend Folgendes fest (pag. 978 f., S. 44 f. Entscheidbegründung): «Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte der nackt in der Dusche stehenden C.________ an die Brüste und Scheide gefasst und ging zudem mit dem Kopf zwischen ihre Beine, um sie oral zu stimulieren.