Gesamthafte Würdigung und Beweisergebnis Erstellt ist vorab, dass der Beschuldigte bei der Anhaltung gemäss Effektenverzeichnis einen Bargeldbetrag von CHF 430.00 auf sich trug (pag. 170). Beweiswürdigend kann mit der Vorinstanz sodann festgehalten werden, dass die bereits jeweils für sich nachvollziehbaren und stimmigen Aussagen von G.________ und F.________ gegenseitig übereinstimmen, ein stimmiges Gesamtbild geben, mithin glaubhaft sind.