Er habe dies in serbokroatischer Sprache gesagt, weil die Straf- und Zivilklägerin danebengestanden habe und er nicht gewollt habe, dass sie dies höre. Der Beschuldigte habe ihm das Geld gegeben und er, G.________, habe es neben der Tasche der Straf- und Zivilklägerin auf den Tresen gelegt (pag. 212 Z. 159 ff.). In der Befragung vom 12. Dezember 2012 sagte G.________ aus, er habe es vom Beschuldigten erfahren, dass dieser und F.________ Geld von der Straf- und Zivilklägerin genommen hätten. Er habe beiden gesagt, sie sollten das Geld zurückgeben (pag. 227 Z. 373 ff.). 8.3.3 Aussagen von F.________ F.______