_ G.________ sagte in der ersten polizeilichen Befragung vom 9. September 2011 aus, als die Straf- und Zivilklägerin und der Beschuldigte zusammen im Bad gewesen seien, habe das Telefon des Beschuldigten geklingelt. Er, G.________, habe den Anruf entgegengenommen. Dieser sei von F.________ gekommen, welcher ihn gefragt habe, ob der Beschuldigte ihm, G.________, etwas gesagt habe. Auf sein «Nein» hin, habe F.________ ihm erzählt, dass er, F.________, und der Beschuldigte von der Straf- und Zivilklägerin Geld genommen hätten. F.________ habe CHF 100.00 genommen, der Beschuldigte CHF 200.00 (pag. 211 Z. 152 ff.)