8.3 Diebstahl 8.3.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Weil ihr CHF 400.00 fehlten, erkundigte sich die Straf- und Zivilklägerin am 9. September 2011, also am Tag nach dem angeklagten Vorfall, bei der Polizei, ob sich in ihrer sichergestellten Handtasche noch Geld befinde (pag. 36). In der Einvernahme vom 29. September 2011 führte sie dann aus, sie bekomme von ihrer Mutter monatlich CHF 400.00 Alimente und Kinderzulagen. Dieses Geld, vier Hunderternoten, habe sie tags zuvor im Portemonnaie gehabt (pag. 370 Z. 1557 ff. und pag. 371 Z. 1576 ff.).