beide wurden am Tag nach dem Vorfall getrennt voneinander ausführlich befragt, so dass nicht davon auszugehen ist, dass zwischen ihnen eine Absprache, insbesondere über Details, stattgefunden hat. Beide gaben an, dass es zu sexuellen Handlungen zwischen allen drei Männern und der Straf- und Zivilklägerin gekommen sei. Diese Aussagen machten sie notabene in ihrer damaligen Stellung als der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung Beschuldigte. Beide sagten auch übereinstimmend aus, dass der Beschuldigte gegenüber G.________ sexuelle Handlungen mit der Straf- und Zivilklägerin im Badezimmer geschildert habe, sie bestätigten mithin die Angaben