_, eine Freundin der Familie (pag. 386 ff.). Diese Personen konnten bestätigen, dass die Straf- und Zivilklägerin erzählt hatte, von drei Männern missbraucht worden zu sein und dass sie stark geweint habe. All diesen Personen gegenüber hatte die Straf- und Zivilklägerin allerdings nur rudimentäre Aussagen gemacht (vgl. die korrekte Zusam-