_ anlässlich der gynäkologischen Untersuchung im Inselspital. Von beiden Ärztinnen liegen ausführliche schriftliche Wahrnehmungsberichte vor (Dr. I.________: pag. 135 ff.; Dr. J.________: pag. 146 ff.). Die in den Berichten wiedergegebenen ersten Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin gegenüber den beiden Ärztinnen (vgl. dazu die korrekte Zusammenfassung durch die Vorinstanz, pag. 951 ff., S. 17 ff. Entscheidbegründung) stimmen mit den späteren Aussagen der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der Videobefragung vom 29. September 2011 im Kern überein (vgl. dazu auch die entsprechenden Ausführungen der Vorinstanz, pag.