was er gemacht hat. Er sagte, dass er ihre Muschi geleckt habe und rumgefingert habe.»). Abschliessend hält die Kammer fest, dass der Beschuldigte bereits zu Beginn der ersten Befragung schilderte, dass die Straf- und Zivilklägerin, bevor sie ins Badezimmer gegangen sei, geweint, über Schmerzen im Intimbereich geklagt und gesagt habe, es sei ihr schlecht. Diese Aussage wiederholte der Beschuldigte in den folgenden Einvernahmen mehrmals.