17 auch seine Aussagen zu dieser letzten Phase Widersprüche auf, bestritt der Beschuldigte doch zunächst, überhaupt im Badezimmer gewesen zu sein, nur um später einzuräumen, dass er eine bis zwei Minuten hineingegangen sei, als er der Straf- und Zivilklägerin das Handtuch gebracht habe. In der oberinstanzlichen Verhandlung sagte er dann plötzlich sogar aus, er sei ca. eine bis fünf Minuten im Badezimmer gewesen. In diesem Zusammenhang ist sodann den Ausführungen von Rechtsanwalt D._____