15 im freien Bericht, die Straf- und Zivilklägerin habe Tränen in den Augen gehabt, als sie nach dem zweiten Mal Geschlechtsverkehr mit G.________ aus dem Zimmer gekommen sei. Er wisse aber nicht, warum (pag. 250 Z. 25 ff.). Diese Aussage wiederholte er im Verlauf der Einvernahme nochmals (pag. 252 Z. 127 ff.) und ergänzte, er habe die Straf- und Zivilklägerin gefragt, was los sei, und sie habe gesagt, ihre Vagina schmerze, weil G.________ sie «zu fest gefickt» habe (pag. 252, Z. 127 ff. und Z. 142).