die Strafund Zivilklägerin schilderte einen vergleichsweise leichten Übergriff durch den Beschuldigten und beschuldigt diesen nicht etwa zusätzlich, körperliche Gewalt angewandt oder versucht zu haben, sie am Verlassen der Badewanne zu hindern oder in sie einzudringen. Bezeichnend ist hier auch die Aussage der Straf- und Zivilklägerin, wonach der Beschuldigte nicht gesagt habe, sie solle etwas machen, sondern «nur» gewollt habe, dass sie hinhalte (pag. 365 Z.1366 f.).