Auch sind ihre Aussagen ein Paradebeispiel für Zeitnahheit und Detailierungsgrad. Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin stimmen denn auch in den wesentlichen Punkten mit jenen von G.________ und von F.________ überein. Weiter wurden von der Straf- und Zivilklägerin geschilderte Details sogar vom Beschuldigten selber bestätigt – so beispielsweise die bereits in sich völlig logischen Angaben der Straf- und Zivilklägerin, wonach sie den Beschuldigten vor dem Duschen um ein Badetuch gebeten habe.