Zudem wusste er auch nicht von C.________ selbst, was sich im Bad abgespielt hatte, denn weder er noch C.________ haben ein solches Gespräch geschildert. G.________ bestritt sodann von Anfang an nicht, dass es zwischen allen vier Anwesenden zu sexuellen Handlungen gekommen ist (pag. 211). Dies im Wissen um die ihm zur Last gelegten Vorwürfe der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung. In seinen Aussagen schilderte G.________ den Ablauf des Abends mehrheitlich in freiem Bericht, nachvollziehbar und detailreich (insb. pag. 209 - 212).»