337 Z. 291 - 293). Bezüglich des hier interessierenden Zeitfensters gab sie an, dass der Beschuldigte von ihr keine aktive Handlung forderte, sie vielmehr „hinhalten“ sollte (pag. 365 Z. 1365 - 1367). Sie sagte auch mehrfach aus, dass sie zu Beginn des Abends noch die Hoffnung gehabt habe, dass sich der Beschuldigte für sie einsetzen werde (pag. 359 Z. 1119 - 1122). Selbst nachdem sich herausgestellt hatte, dass dies nicht der Fall war, beschuldigte sie ihn nicht über Gebühr. Insbesondere die detailreiche Erzählung im freien Bericht und die folgenden Ergänzungen ihrer Aussagen auf die Fragen der Polizistin deuten klar auf eine erlebnisbasierte Erzählung hin.