Ihre Aussagen bei der Polizei hat C.________ 21 Tage nach dem Vorfall gemacht. Bei der Sichtung der Videos ist auffällig, wie lange sie das Geschehene in freier Rede schilderte. Ihre Aussagen sind detailreich, nachvollziehbar, in sich widerspruchsfrei und konstant. Sie äusserte sich mehrmals über innere Abläufe, über ihre Gefühlswelt sowie über Gedankengänge und Beweggründe für ihr Handeln. Aggravationsanzeichen lassen sich keine ausmachen, so etwa schilderte sie in ihrer Einvernahme, dass es nur zwischen ihr und G.________ zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, die anderen hätten sie nur angefasst (pag. 337 Z. 291 - 293).