_) sogar noch in Anwesenheit ihres damaligen Freundes gemacht. Sie gab bei der Polizei zu dieser Situation nachvollziehbar zu Protokoll, dass sie vor diesen beiden Personen nicht offen über das Vorgefallene reden konnte. Obwohl offenbar anfänglich nur zögerlich geäussert und nicht gleich umfangreich wie die spätere Aussage bei der Polizei, sind die Erstangaben von C.________ vom Ablauf her übereinstimmend mit den Angaben bei der Polizei. Der angeklagte Sachverhalt in der Dusche wird in beiden Berichten geschildert, wobei im ersten Bericht von Dr. med. I.________ nur festgehalten wurde, der Mann habe sie beim duschen im Intimbereich geküsst. Im Bericht von Dr. med. J.________ ist aus-