8.2 Sexuelle Nötigung 8.2.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin wurde am 29. September 2011, also rund drei Wochen nach der angeblichen sexuellen Nötigung im Rahmen einer parteiöffentlichen Videoeinvernahme eingehend befragt. Ihre Aussagen den Vorfall im Badezimmer betreffend gab die Vorinstanz korrekt wie folgt wieder (pag. 954, S. 20 Entscheidbegründung): «Schliesslich erzählte C.________ weiter im freien Bericht, sie sei nach dem zweiten Geschlechtsverkehr mit G.________ in den Flur gegangen, wo A.________ sie hochgehoben habe.