8. Beweiswürdigung 8.1 Vorbemerkung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung zutreffend wiedergegeben, es wird vorab darauf verwiesen (vgl. pag. 945 ff., S. 11 ff. Entscheidbegründung). Ebenso sind sowohl die Wiedergabe der wesentlichen Beweismittel (vgl. pag. 948 ff., S. 14 ff. Entscheidbegründung), als auch deren Würdigung (vgl. pag. 950 f., S. 16 f. Entscheidbegründung und pag. 965 ff., S. 31 ff. Entscheidbegründung) durch die Vorinstanz sehr umfassend und inhaltlich korrekt. Es kann grundsätzlich ebenfalls darauf verwiesen werden. 8.2 Sexuelle Nötigung