Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf der sexuellen Nötigung gesamthaft. Er gibt an, der Straf- und Zivilklägerin lediglich ein Badetuch gegeben zu haben, nachdem diese ihn um ein solches gebeten habe und sich zu diesem Zweck kurz im Badezimmer aufgehalten zu haben. Er will jedoch nicht zur Straf- und Zivilklägerin in die Badewanne gestiegen sein, geschweige denn die angeklagten sexuellen Handlungen vorgenommen haben. Der Beschuldigte bestreitet auch den Vorwurf des Diebstahls z.N. der Straf- und Zivilklägerin gesamthaft. Er stellt sich auf den Standpunkt, einen Teil des Geldes zwar von F._____