Obwohl sie ihn angeschrien, angefleht und wiederholt «nein» gesagt und sich gegen ihn umgedreht habe, sei er mit seinem Kopf nach unten zwischen ihre Beine gegangen, um sie oral zu stimulieren. Um sich aus dieser Situation zu befreien, habe sich die Straf- und Zivilklägerin wieder umgedreht, sei aus der Badewanne gestolpert, habe das Badezimmer verlassen und sich angezogen. Aufgrund der gegebenen Umstände, wonach sich die Straf- und Zivilklägerin aufgrund