Dies habe ihn jedoch nicht daran gehindert, hinter der Straf- und Zivilklägerin stehen zu bleiben. Obwohl sich die Straf- und Zivilklägerin gegen seine Berührungen verbal zur Wehr gesetzt habe, habe der Beschuldigte begonnen, sie gegen ihren Willen mit den Händen an Kopf, Brüsten und Scheide anzufassen, wobei er gesagt habe, sie solle ihn einfach machen lassen, das sei doch egal. Obwohl sie ihn angeschrien, angefleht und wiederholt «nein» gesagt und sich gegen ihn umgedreht habe, sei er mit seinem Kopf nach unten zwischen ihre Beine gegangen, um sie oral zu stimulieren.