habe, dass sie Tränen in den Augen gehabt habe und er sich gedacht habe, dass etwas nicht in Ordnung sei. Damit der Beschuldigte sie loslasse, habe die Strafund Zivilklägerin ihm mit letzter Kraft auf den Kopf geschlagen und ihn aufgefordert, sie sofort herunterzulassen, was er schliesslich auch getan habe. Dabei habe die Straf- und Zivilklägerin geweint und wiederholt gesagt, dass sie das nicht wolle, ihr übel sei und sie nach Hause möchte. Daraufhin habe der Beschuldigte erwidert, sie «solle nicht so tun» und sie alle (der Beschuldigte, G.________ und F.________) wüssten, dass sie das auch wolle.