auf der einen und der Straf- und Zivilklägerin auf der anderen Seite gekommen, welche die Straf- und Zivilklägerin in einen «stark eingeschüchterten bis traumatisierten» Zustand versetzt hätten. Als die Straf- und Zivilklägerin im Anschluss an diese sexuellen Handlungen, welche sie als «Vergewaltigung» empfunden habe, psychisch und physisch völlig erschöpft nackt aus dem Zimmer gekommen sei und sich zur Dusche habe begeben wollen, habe der Beschuldigte sie vor dem Badezimmer in eine Ecke gedrängt, sie hochgehoben und sie wieder zurück in ein Zimmer tragen wollen, obwohl er gesehen