I.1. der Anklageschrift vom 14. Oktober 2015 zum Vorwurf gemacht, er habe sich der sexuellen Nötigung, begangen am 8. September 2011 in Zollikofen z.N. der Straf- und Zivilklägerin schuldig gemacht. Konkret wird ihm vorgeworfen, es sei am Abend des 8. September 2011 in der Wohnung des Beschuldigten zu verschiedenen sexuellen Handlungen und Vorfällen zwischen ihm, G.________ und F.________ auf der einen und der Straf- und Zivilklägerin auf der anderen Seite gekommen, welche die Straf- und Zivilklägerin in einen «stark eingeschüchterten bis traumatisierten» Zustand versetzt hätten.