7 fuhr sie nach Hause, wo sie zusammenbrach und durch die Ambulanz ins Inselspital gefahren wurde. Dort fand noch in derselben Nacht eine gynäkologische Untersuchung unter Beizug des Instituts für Rechtsmedizin (nachfolgend IRM) statt. 7.2 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1. der Anklageschrift vom 14. Oktober 2015 zum Vorwurf gemacht, er habe sich der sexuellen Nötigung, begangen am 8. September 2011 in Zollikofen z.N. der Straf- und Zivilklägerin schuldig gemacht.