Die Vorkommnisse im Schlafzimmer wurden von der Straf- und Zivilklägerin als Übergriff empfunden. Das deswegen gegen alle drei Männer wegen Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung eingeleitete Verfahren wurde jedoch mit Verfügung vom 10. Dezember 2013 rechtskräftig eingestellt (pag. 771 ff.). Nach den erwähnten sexuellen Handlungen begab sich die Straf- und Zivilklägerin in einer vierten Phase ins Badezimmer und dort in die Dusche, wo es nach ihren Angaben zum angeklagten Übergriff durch den Beschuldigten kam. Anschliessend blieb die Straf- und Zivilklägerin noch kurz in der Wohnung, bevor sie schliesslich flüchtete.