7. Sachverhalt 7.1 Rahmengeschehen Dem angeklagten Sachverhalt ging folgende unbestrittene Vorgeschichte voraus: Am Tag vor dem in Frage stehenden Ereignis – am 7. September 2011 – lernte die damals 17-Jährige Straf- und Zivilklägerin G.________ kennen und hatte mit ihm am gleichen Abend auf der Männertoilette des Obergerichts des Kantons Bern erstmals Geschlechtsverkehr. Für den Abend des 8. September 2011 hatte sie sich wiederum mit G.________ verabredet. Dieser holte die Straf- und Zivilklägerin beim Parkplatz des Obergerichts ab und fuhr mit ihr und mit dem Beschuldigten zu dessen Wohnung in Zollikofen.