4. Die Privatklage von C.________ sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 5. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.» Rechtsanwalt D.________ seinerseits beantragte im Rahmen seines Parteivortrages für die Straf- und Zivilklägerin Folgendes (pag. 1076): 1. Die Berufung des Beschuldigten sei vollumfänglich abzuweisen und das Urteil der Vorinstanz sei zu schützen. 2. Die Kostenliste sei so zu übernehmen, wie er sie dem Gericht vorlege.