3. A.________ sei [recte: als] Zusatzstrafe zur Verurteilung gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18.07.2017 zu verurteilen 3.1 zu einer Geldstrafe von 20 Tagen à CHF 30.00, ausmachend CHF 600.00, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von 2 Tagen sowie unter Aufschub des Vollzugs der Geldstrafe bei Festsetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 3.2 zu einer Verbindungsbusse von Fr. 150.00, die bei schuldhafter Nichtbezahlung mit einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen zu ersetzen sei;